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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Die vertraglichen Beziehungen zwischen RSR Engineering – Blast-Werk (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen oder nachträgliche Vertragsänderungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Mit der Beauftragung erklärt der Kunde verbindlich den Wunsch, einen Werkvertrag abzuschließen. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

Abweichungen der vom Kunden übergebenen Werkstücke in Bezug auf Material, Stückzahl oder Beschaffenheit können zu Preisanpassungen führen. In diesem Fall erhält der Kunde ein neues Angebot. Wird dieses nicht umgehend bestätigt, behalten wir uns die Kündigung des Vertrags vor.

Bei ungeeigneten Werkstücken, die eine fachgerechte Bearbeitung unmöglich machen, behalten wir uns ebenfalls eine Kündigung aus wichtigem Grund vor. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.

3. Lieferung und Leistungszeit

Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich.
Die Bearbeitung beginnt erst nach Erhalt der Werkstücke, Klärung technischer Details und Prüfung der Eignung.

Bei Verbrauchern beginnt die Leistung frühestens nach Ablauf der Widerrufsfrist. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden (z. B. durch verspätete Übersendung von Werkstücken oder Freigaben), geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Produktionsstörungen oder Lieferverzögerungen bei Zulieferern berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz.

4. Abnahme und Gefahrübergang

Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Fertigstellungsanzeige an unserem Standort oder einem vereinbarten Ort zu erfolgen – gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Mit der Abnahme oder bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über.
Unternehmer sind verpflichtet, die Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und Mängel anzuzeigen.

5. Preise und Versand

Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Verpackung, Versand, Versicherung und ggf. Zollkosten trägt der Kunde.

Transportschäden auf dem Versandweg an unser Unternehmen sind vom Kunden zu tragen. Schäden werden dem Kunden nach Feststellung gemeldet.

6. Gewährleistung

Wir haften für eine fachgerechte Bearbeitung der Werkstücke nach den vereinbarten Parametern.
Für fehlerhafte oder unvollständige Kundenangaben übernehmen wir keine Haftung. Eine Gewähr für einen bestimmten Verwendungszweck oder eine besondere Eignung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maß oder Beschaffenheit, die technisch bedingt sind, gelten nicht als Mangel.

Der Kunde hat das Recht auf Nacherfüllung. Weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, beschränkt auf vorhersehbare Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit.

Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Gleiches gilt für unsere Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7. Garantie

Wir übernehmen keine weitergehenden Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Eine Prüfung der Werkstücke erfolgt rein augenscheinlich. Eine technische Analyse zur Eignung der Kundenmaterialien ist nicht Vertragsbestandteil.

8. Zahlung und Zurückbehaltungsrecht

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Bis zur vollständigen Zahlung behalten wir uns ein Pfandrecht an den bearbeiteten Werkstücken vor.

Bei Zweifeln an der Bonität des Kunden können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese verweigert, sind wir zur Kündigung berechtigt.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von RSR Engineering.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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